Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

-         Provisorische Reservationen müssen, sofern nichts Anderes vereinbart wurde,

spätestens 4 Wochen vor dem Termin bestätigt werden.

     -   Annullationskosten: bis 2 Wochen vor dem Anlass 50% des Mietpreises, 

                                      anschliessend 100% des Mietpreises.

     -   Beim Betrieb unserer Geräte auf öffentlichem Grund so wie bei Betrieb gegen   

         Entgeld, ist der Mieter für die entsprechenden Bewilligungen zuständig.

     -   Kassierte Gelder während des Anlasses gehören dem Mieter und werden am     

         Schluss des Engagements abgerechnet.

     -   Die von uns angebotenen Geräte und Leistungen entsprechen den gültigen      

         technischen und gesetzlichen Vorschriften. Die von uns betreuten Attraktionen      

         sind Haftpflicht versichert. Wird die Attraktion vom Mieter betreut,

         besteht  keine Haftpflichtversicherung von Viva-Eventgames.ch.

     -   Bei den von uns gelieferten oder betreuten Attraktionen ist eine einmalige        

         Montage- und Demontage inbegriffen. Die Zufahrt zum Standplatz der Objekte   

         muss mit PKW und Anhänger möglich sein.

     -   Bei den von uns gelieferten oder betreuten Attraktionen ist der Mietpreis

         bei der Demontage der Geräte in Bar zu bezahlen.

     -   Bei den in Suhr abgeholten Attraktionen ist der Mietpreis, sowie eine Kaution    

         von 50% des Mietpreises bei der Abholung zu hinterlegen.

     -   Alle Abholgeräte werden auf Wunsch auch geliefert und betreut. Verlangen      

         Sie unsere Offerte.

     -   Der erforderliche Stromanschluss (pro Objekt 1x230V/10 Amp.) wird vom

         Mieter zur Verfügung gestellt.

     -   Bei Betriebsausfall infolge technischem Defekt oder höherer Gewalt wird jede   

         Haftung abgelehnt und berechtigt den Vertragspartner nicht zum

         Schadenersatzanspruch. Schlechtes Wetter, Besuchermangel oder fehlende

         Bewilligungen gelten nicht als höhere Gewalt.