|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
|
|
-
Provisorische
Reservationen müssen, sofern nichts Anderes vereinbart wurde,
|
|
spätestens 4 Wochen vor dem
Termin bestätigt werden.
|
|
-
Annullationskosten: bis 2 Wochen vor dem Anlass 50% des Mietpreises,
|
|
anschliessend 100% des
Mietpreises.
|
|
-
Beim Betrieb unserer Geräte auf öffentlichem Grund so wie bei Betrieb gegen
|
|
Entgeld, ist der Mieter für die entsprechenden Bewilligungen zuständig.
|
|
-
Kassierte Gelder während des Anlasses gehören dem Mieter und werden am
|
|
Schluss des Engagements abgerechnet.
|
|
-
Die von uns angebotenen Geräte und Leistungen entsprechen den gültigen
|
|
technischen und gesetzlichen
Vorschriften. Die von uns betreuten Attraktionen
|
|
sind Haftpflicht versichert. Wird die Attraktion vom Mieter betreut,
|
|
besteht keine
Haftpflichtversicherung von Viva-Eventgames.ch.
|
|
-
Bei den von uns gelieferten oder betreuten Attraktionen ist eine einmalige
|
|
Montage- und Demontage
inbegriffen. Die Zufahrt zum Standplatz der Objekte
|
|
muss mit PKW und Anhänger möglich sein.
|
|
-
Bei den von uns gelieferten oder betreuten Attraktionen ist der Mietpreis
|
|
bei der Demontage der Geräte in Bar zu bezahlen.
|
|
-
Bei den in Suhr abgeholten Attraktionen ist der Mietpreis, sowie eine Kaution
|
|
von 50% des Mietpreises bei
der Abholung zu hinterlegen.
|
|
-
Alle Abholgeräte werden auf Wunsch auch geliefert und betreut. Verlangen
|
|
Sie unsere Offerte.
|
|
-
Der erforderliche Stromanschluss (pro Objekt 1x230V/10 Amp.) wird vom
|
|
Mieter zur Verfügung gestellt.
|
|
-
Bei Betriebsausfall infolge technischem Defekt oder höherer Gewalt wird jede
|
|
Haftung abgelehnt und
berechtigt den Vertragspartner nicht zum
|
|
Schadenersatzanspruch. Schlechtes Wetter, Besuchermangel oder fehlende
|
|
Bewilligungen gelten nicht als höhere Gewalt.
|
|
|